Die Innungen des Kfz-Handwerks in Hamburg und Schleswig-Holstein haben seit 2009 die verlässlichen Tarifverträge für ihre Beschäftigten abgeschafft, in Mecklenburg-Vorpommern schon 2005. Seitdem wird in den meisten Betrieben nach Gutsherrenart entlohnt. Im Zweifelsfall gibt es keine Lohnerhöhung.
Einen Anspruch auf Lohnerhöhung habt ihr nur noch in tarifgebundenen Betrieben. In Hamburg gab es durch den letzten Tarifabschluss im Jahr 2010 4,1 Prozent in mehreren Stufen, in Schleswig-Holstein 4 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern 3,7 Prozent – in den nicht tarifgebundenen Betrieben gab es diese Tariferhöhung meistens nicht.
Einmal auf 4% verzichten klingt harmlos, aber es wirkt sich auf das ganze weitere Arbeitsleben und und sogar auf die Rente aus! Wie sich eine einmalig und dauerhaft ausgefallene Lohnerhöhung von 4 Prozent auf das Einkommen der nächsten Jahre auswirkt könnt ihr hier ausrechnen: